Wenn du in der Nachtschule belästigt oder verletzt wirst, oder siehst, dass Andere belästigt oder verletzt werden, kannst du entweder den Belästigenden selbst auffordern, das zu unterlassen, oder dich an die Mediatoren [Name, Name, Name, …; Kontaktdaten] wenden. Wenn auch diese nicht erreichen können, dass die Belästigung aufhört, kann die belästigende Daseinsform verwarnt oder [durch Vorstandsentschluss/Vereinsabstimmung/Methode, über die noch abzustimmen ist] der Nachtschule verwiesen werden.
Das heißt auch, dass du verwarnt oder verwiesen werden kannst, wenn du deine Mitnachtschüler dauerhaft belästigst. Unten findest du eine Liste mit Verhaltensweisen, die Andere verletzen können. Bitte unterlasse diese, wenn du nicht sicher bist, dass dein Gegenüber davon nicht belästigt wird.
Bei Belästigung im Zusammenhang mit der Nachtschule, die aber nicht auf www.nachtschule.de selbst stattfindet, können die Mediatoren vermitteln, aber der Nachtschulverein kann niemanden dafür bestrafen, da das nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.
Wenn diese Richtlinien geändert werden, wird das allen Nachtschülern mitgeteilt.
Belästigendes und verletzendes Verhalten:
Aspekte der Identität anderer Daseinsformen herabwerten oder zur Zielscheibe machen, etwa indem man sie ohne Zustimmung „outet“ oder mutwillig so tut, als hätte die Person eine andere Identität. Dazu gehören:
- Das Geschlecht
- Die Geschlechtsidentität und deren Ausdruck
- die sexuelle Orientierung
- körperliche oder geistige Behinderungen
- psychische Krankheiten
- Neurodivergenz
- die äußerliche Erscheinung
- das Körpergewicht
- die Ethnie
- der Einwanderungsstatus
- die Religion
Sexuell aufdringlich sein, entweder einzelnen Nachtschülern gegenüber oder durch unangemessenes Verhalten, etwa in Anwesenheit Minderjähriger
Andere ohne Zustimmung oder nach einer Aufforderung, das zu unterlassen, berühren, oder dies simulieren oder androhen
Anderen Gewalt androhen
Andere auffordern, Gewalt anzuwenden. Das schließt Selbstmord und Selbstverletzung ein.
Mitnachtschüler absichtlich einschüchtern
Andere Daseinsformen stalken oder übermäßig verfolgen
Belästigende Fotos oder Video-/Tonaufnahmen oder Logs von Online-Kommunikation mit dem Ziel, zu belästigen anfertigen
Offene Diskussionen dauerhaft stören
Intimität in unangemessenem oder unerwünschtem Maß fordern oder aufdrängen
Mitschüler in unerwünschte Gesprächssituationen drängen, etwa dauerhafte Kommunikation mit einer einzelnen Person
Private Kommunikationen ohne Zustimmung aller Beteiligten veröffentlichen
(Dauerhaft) mit Bemerkungen und/oder Handlungen zur strukturellen Nichtakzeptanz marginalisierter Gruppen oder Individuen beitragen
Auch wenn eine der genannten Verhaltensweisen oder eine Bemerkung über sie als Witz gemeint ist, kann sie trotzdem Nachtschüler verletzen. „Das war nicht ernst gemeint“ kann Teil einer Entschuldigung oder Erklärung sein, aber befreit den Schädiger nicht automatisch von den Folgen seiner Handlungen.