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- Der Satz zur friedlichen Konfliktlösung wurde fett gemacht.
- Der Satz, wann Rollenspiel zu unterlassen ist, wurde fett gemacht.
- "freundlich und respektvoll" wurde durch "klar und sachlich" ersetzt.
- "Nachtschüler" wurde durch "Neuankömmling" ersetzt, um den generischen Maskulinum zu vermeiden.
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- Erster Punkt von II vorgezogen
- Letzten Punkt von II (Die Sache mit den Neuankömmlingen) an erste Stelle positioniert
Kodex der Daseinsformen
Präambel
In der Nachtschule kommen seit jeher Daseinsformen aus den entferntesten Winkeln Zamoniens zusammen, um sich mit Wissen zu infizieren. Schweinsbarbaren treffen auf empfindsame Horchlöffelchen, gutmütige Fhernhachen schütteln Haifischmaden die Flosse und Rettungssaurier tratschen mit Stollentrollen in der Raucherecke. An jedem anderen Ort Zamoniens würde diese explosive Mischung in kürzester Zeit zur Katastrophe führen. Die Nachtschule jedoch ist ein besonderer Ort. Wer sie betritt, akzeptiert den Kodex der Daseinsformen und gelobt, ihn zu respektieren, damit das Zusammenleben der Schülerschaft nicht gefährdet wird und die Wissensbazillen möglichst ungehindert fließen können.
In vielen Fällen kann ein Konflikt gelöst werden, indem die beteiligten Daseinsformen direkt miteinander reden. Unter der Prämisse, dass viele Fehltritte unabsichtlich oder aus Unachtsamkeit entstehen, kann oft eine friedliche Lösung gefunden werden, mit der beide Parteien gleichermaßen zufrieden sind.
Für den Fall, dass eine friedliche Konfliktlösung auf Augenhöhe nicht möglich ist, soll dieser Kodex Abhilfe schaffen, indem Leidtragende sich darauf stützen können.
I - Zu unterlassendes Verhalten
Folgendes Verhalten ist unter anderem in der Nachtschule unerwünscht:
- Preisgeben von persönlichen Daten anderer ohne deren Zustimmung.
- Diskriminierung, insbesondere - aber nicht nur - aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Religion oder Daseinsform
- Belästigung durch Verteilen von Fotos, Videos oder Mitschnitten ohne Zustimmung der beteiligten Personen
- In Deutschland strafbares Verhalten, wie etwa Stalking, Mobbing, sexuelle Belästigung und Androhung von oder Aufforderung zur Gewalt
- Passiv-Aggressives Verhalten
- Verteilen von anstößigem Material oder deren URLs
- Diffamierung, üble Nachrede und Lästern
Wenn Sie sich von einer anderen Person in der Nachtschule belästigt oder beleidigt fühlen, sprechen Sie sie am besten direkt darauf an oder bitten Sie eine andere Person um Hilfe. (siehe III - Mediation) Erwähnen Sie gerne diesen Kodex, wenn Sie eine Grenzüberschreitung bemerken. Er soll als Regelwerk und Referenz in solchen Fällen dienen.
II - Erwünschtes Verhalten
- Wenn Sie einem Neuankömmling begegnen, der noch unbeholfen erscheint, seien Sie freundlich zu ihm und erklären Sie ihm die Eigenheiten der Nachtschule sowie eventuelle Fehltritte seinerseits.
- Wenn eine Person sie direkt auffordert, ein Verhalten zu unterlassen, respektieren sie diese Aufforderung umgehend und bemühen sie sich zunächst um eine Klärung des Konflikts.
- Nehmen Sie Ihr Gegenüber ernst, wenn Sie auf eine Grenzüberschreitung hingewiesen werden. Was Ihnen als ganz normal erscheint, kann für andere Personen bereits zu weit gehen. Tun Sie ihr Verhalten nicht als "nicht ernst gemeint" oder "halb so wild" ab, sondern gehen Sie offen und sachlich auf die Kritik anderer Personen ein. Bitten Sie im Zweifelsfall eine andere Person um Mediation. (siehe III - Mediation)
- Wenn Sie das Gefühl haben, eine Grenzüberschreitung zwischen zwei anderen Personen bemerkt zu haben, sprechen Sie sie klar und sachlich darauf an.
III - Mediation
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Gegenüber zu konfrontieren, oder sollte die Person sich uneinsichtig zeigen, so können Sie sich an die Mediation wenden: [E-Mail-Verteiler oder Link zu Kontaktformular]
Die Mediation wird versuchen zu vermitteln und das Problem möglichst zur Zufriedenheit aller Parteien zu lösen.
Sollten Konflikte mit anderen Mitschülern außerhalb der Nachtschule entstehen, ist die Mediation meist auch bereit, auch in jener Sache unparteiisch zu vermitteln.
IV - Sanktionen
Bei wiederholten und/oder schwerwiegenden Grenzüberschreitungen kann die Schulverwaltung Sanktionen verhängen.