Vorschlag 3

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NV-Admin
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Vorschlag 3

Beitrag von NV-Admin »

Umgang mit Belästigung in der Nachtschule

Wenn du in der Nachtschule belästigt oder verletzt wirst, oder siehst, dass Andere belästigt oder verletzt werden, kannst du entweder den Belästigenden selbst auffordern, das zu unterlassen, oder dich an die Mediatoren [Name, Name, Name, …; Kontaktdaten] wenden. Wenn auch diese nicht erreichen können, dass die Belästigung aufhört, kann die belästigende Daseinsform verwarnt oder [durch Vorstandsentschluss/Vereinsabstimmung/Methode, über die noch abzustimmen ist] der Nachtschule verwiesen werden.
Das heißt auch, dass du verwarnt oder verwiesen werden kannst, wenn du deine Mitnachtschüler dauerhaft belästigst. Unten findest du eine Liste mit Verhaltensweisen, die Andere verletzen können. Bitte unterlasse diese, wenn du nicht sicher bist, dass dein Gegenüber davon nicht belästigt wird.
Bei Belästigung im Zusammenhang mit der Nachtschule, die aber nicht auf www.nachtschule.de selbst stattfindet, können die Mediatoren vermitteln, aber der Nachtschulverein kann niemanden dafür bestrafen, da das nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.
Wenn diese Richtlinien geändert werden, wird das allen Nachtschülern mitgeteilt.


Belästigendes und verletzendes Verhalten:
Aspekte der Identität anderer Daseinsformen herabwerten oder zur Zielscheibe machen, etwa indem man sie ohne Zustimmung „outet“ oder mutwillig so tut, als hätte die Person eine andere Identität. Dazu gehören:
  • Das Geschlecht
  • Die Geschlechtsidentität und deren Ausdruck
  • die sexuelle Orientierung
  • körperliche oder geistige Behinderungen
  • psychische Krankheiten
  • Neurodivergenz
  • die äußerliche Erscheinung
  • das Körpergewicht
  • die Ethnie
  • der Einwanderungsstatus
  • die Religion
Die Lebensumstände und Lebensgestaltung anderer Nachtschüler unerwünscht kritisieren/ kommentieren. Das betrifft etwa Ernährung, Gesundheit, Erziehung, Drogenkonsum und Arbeitsverhältnisse.
Sexuell aufdringlich sein, entweder einzelnen Nachtschülern gegenüber oder durch unangemessenes Verhalten, etwa in Anwesenheit Minderjähriger
Andere ohne Zustimmung oder nach einer Aufforderung, das zu unterlassen, berühren, oder dies simulieren oder androhen
Anderen Gewalt androhen
Andere auffordern, Gewalt anzuwenden. Das schließt Selbstmord und Selbstverletzung ein.
Mitnachtschüler absichtlich einschüchtern
Andere Daseinsformen stalken oder übermäßig verfolgen
Belästigende Fotos oder Video-/Tonaufnahmen oder Logs von Online-Kommunikation mit dem Ziel, zu belästigen anfertigen
Offene Diskussionen dauerhaft stören
Intimität in unangemessenem oder unerwünschtem Maß fordern oder aufdrängen
Mitschüler in unerwünschte Gesprächssituationen drängen, etwa dauerhafte Kommunikation mit einer einzelnen Person
Private Kommunikationen ohne Zustimmung aller Beteiligten veröffentlichen
(Dauerhaft) mit Bemerkungen und/oder Handlungen zur strukturellen Nichtakzeptanz marginalisierter Gruppen oder Individuen beitragen

Auch wenn eine der genannten Verhaltensweisen oder eine Bemerkung über sie als Witz gemeint ist, kann sie trotzdem Nachtschüler verletzen. „Das war nicht ernst gemeint“ kann Teil einer Entschuldigung oder Erklärung sein, aber befreit den Schädiger nicht automatisch von den Folgen seiner Handlungen.
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NV-Admin
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Re: Vorschlag 3

Beitrag von NV-Admin »

[Puffer]
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Molotas
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Re: Vorschlag 3

Beitrag von Molotas »

Dieser Vorschlag erscheint mir als ein Mittelweg zwischen Vorschlag 1 und 2. Viele der scharfen Passagen aus Vorschlag 1 stehen hier nicht und der Text wurde etwas weniger unnahbar verfasst. Mir fehlt ein bisschen die zamonische Präambel, aber sonst fällt mir auf den ersten Blick nichts auf, was fehlt oder was ich nicht unterstützen würde. Grundsätzlich könnte ich mich auch mit diesem Vorschlag anfreunden. Danke, Cogi.

Ein bisschen Formatierung fehlt noch. :-P
Tor'Gal
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Re: Vorschlag 3

Beitrag von Tor'Gal »

Wieder einmal zuerst zur Form:
  • Ja, die Formatierung des Unteren Abschnitts könnte verbessert werden. Evtl. auch eine Aufzählung, aber mit einer anderen Überschrift?
  • Wie auch im Vorschlag 1 wir hier geduzt, was einen Stilbruch zu den restlichen Texten in der Nachtschule darstellt. Die Frage ist ob man das tatsächlich möchte oder nicht.
Zum Inhalt:
Es wird ja hier gesagt, dass Leute aufgrund von Neurodivergenz und psychischen Krankheiten nicht diskriminiert werden dürfen. (außer ich lese das anders als es gedacht ist)
Was ist nun wenn jemand aufgrund der eigenen Neurodivergenz gegen diesen Verhaltenskodex verstößt? Wenn man die Person nun dafür pönalisiert (schreibweise wurde am Duden überprüft) diskriminiert man sie dann nicht, da es auf der Neurodivergenz basiert? Oder wird die Person dann nicht bestraft und besitzt eine gewisse Narrenfreiheit?

Kann mir da jemand evtl. helfen wie das nun nach diesem Vorschlag zu sehen ist und was gemeint ist?
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Molotas
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Re: Vorschlag 3

Beitrag von Molotas »

@ Tor:
Nach meiner Lesart steht da nicht explizit, dass Leute nicht diskriminiert werden dürfen. Da steht:
Aspekte der Identität anderer Daseinsformen herabwerten oder zur Zielscheibe machen [...] [ z.b Neurodivergenz etc.]
Damit ist also gemeint, dass Personen oder Gruppen nicht andere Personen wegen ihrer Eigenschaften belästigen dürfen. Wenn eine DF jemand anderes belästigt, dann wird das Mediatorenteam diese DF zurechtweisen, egal ob die DF ihr Verhalten mit Neurodivergenz begründet oder nicht. Und dies ist dann keine Belästigung, sondern eine sachliche Zurechtweisung einer gewählten, moralischen Instanz. Die DF mag die Zurechtweisung als diskriminierend empfinden, aber eine Belästigung oder Verletzung ist es nicht.

PS: *guckt im Duden* Das ist ja der Hammer, dass man "pönalisieren" tatsächlich so schreibt! Das klingt wie frisch aus dem Bimmelfrühstück übernommen. :D
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Quas
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Re: Vorschlag 3

Beitrag von Quas »

Mir gefällt der Vorschlag gut, weil er sehr direkt und sehr nah mit dem Leser kommuniziert. Vielleicht besser als 2.Das fühlt sich beim Lesen weniger wie ein Formular an, als eher wie ein Gespräch unter vier Augen.


Schließe mich an: Die Form sollte nochmal überarbeitet werden, aber darum geht es ja nicht primär.
Ich habe auch bei vielen Punkten das Gefühl, dass sie zwar nicht direkt das Gleiche bedeuten, aber sehr nah in ein Themengebiet fallen, sodass man sie vielleicht auf einen Stichpunkt beschränken könnte, in dem man alle Aspekte aufzählt, anstatt zu jedem Aspekt einen einzelnen Punkt zu machen.
z.B. nur ein Punkt für "Geschlecht, Geschlechtsidentität und deren Ausdruck"
Aber wie gesagt sind das eher sekundäre Formatierungssachen.

"Neurodivergenz" musste ich googlen und ich vermute, dass ich da nicht die Einzige bin. a) Ist das schlimm? Wollen wir das vermeiden? und b) Gibt es neutrale Synonyme?

Aus dem Punkt, unerwünschte Kritik und Kommentare zu unterlassen würde ich die Kritik ganz gerne herausnehmen. Letzendlich bedeutet der Punkt dann das Gleiche, denn jede Kritik ist auch ein Kommentar. Aber etwas gegen unerwünschte Kritik zu sagen finde ich schade, weil Kritik oft auch hilfreich ist, wenn sie auch im ersten Augenblick ungern angenommen/gesehen wird. Gerade die unerwünschte Kritik braucht man manchmal, um sich Dinge einzugestehen, die man nicht sehen möchte.
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Quas
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Re: Vorschlag 3

Beitrag von Quas »

Das ist jetzt blöd weil ich die Stelle gerade in keinem der Vorschläge wiederfinde (bin ich irgendwie doof?) aber ich möchte das jetzt trotzdem noch loswerden:
Ich las gestern irgendwo was dazu, Bestimmtes Verhalten in Anwesenheit Minderjähriger zu unterlassen. Da wir uns hier a) online treffen und erstmal grundsätzlich keine Aussage über das Alter unseres Gegenübers machen können und b) die RE auch von Außenstehenden (bzw. Nachtschülern, die man gerade nicht sieht) angesehen werden kann, würde ich das generalisieren wollen. Und ganz ehrlich: Ich bezweifle, dass auch von Nicht-Minderjährigen solche Inhalte in der Nachtschüle erwünscht sind.
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