Beiträge

Die Beitragsordnung des Vereins „Nachtschule.e.V.“, die am 19. Juli 2003 auf der Gründungsversammlung in Dortmund beschlossen wurde.

Sie können die Beitragsordnung im ganzen als PDF-Dokument herunterladen, oder hier online lesen.

 

B e i t r a g s o r d n u n g

Die Mitgliedschaft im Verein ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Erreichung des Vereinszwecks beizutragen.

Die Mitgliederversammlung hat daher folgende Beitragsordnung beschlossen:

1. Höhe des Beitrages

Der Beitrag beträgt

für natürliche Personen 30,00 €/Jahr,
ermäßigter Beitrag 15,00 €/Jahr,
für juristische Personen 300,00 €/Jahr.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Bei Neuaufnahmen im 2. Halbjahr des Geschäftsjahres ist der halbe Beitrag zu entrichten.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres gibt es keinen Anspruch auf zeitanteilige Erstattung der Beiträge.

2. Ermäßigungen

Ermäßigungen können auf Antrag für Schüler/Studenten, Früh- und Altersrentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gewährt werden

Die Nachweise sind jährlich unaufgefordert zu erbringen, sonst wird der normale Beitrag fällig.

3. Fälligkeit des Beitrages

Der Jahresbeitrag wird jeweils am 31. März des Kalenderjahres fällig, für welches er gezahlt werden muss. Er kann durch Überweisung oder Barzahlung entrichtet werden. Juristische Personen erhalten jeweils zu Jahresbeginn eine Rechnung.

Die aktuelle Bankverbindung des Nachtschule e.V.:

Kontoinhaber: Nachtschule e.V.
Kontonummer: 51867300
Bank: Volksbank Südhessen-Darmstadt eG
BLZ: 50890000
Bic: GENODEF1VBD
IBAN DE79508900000051867300

Eine Bezahlung per Einzugsermächtigung ist zur Zeit nicht möglich.

4. Spenden

Zusätzlich zu den Jahresbeiträgen kann jeder gegen Erstellung einer Spendenbescheinigung Sach- und Geldspenden zur Erreichung des Vereinszwecks erbringen.

5. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 19. Juli 2003 in Dortmund beschlossen und gilt ab sofort.

Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.

Dortmund, den 19. Juli 2003